Hörgeräte: Krankenkasse & Zuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Hörgeräte über einen Festbetrag. Was Sie dazu wissen sollten und wie Sie den Zuschuss sichern.

Festbetrag der Krankenkasse

Die Kasse übernimmt einen festgelegten Betrag pro Hörgerät. Die genaue Höhe wird regelmäßig angepasst und hängt von der Geräteklasse ab. Liegt der Preis Ihres gewählten Hörgeräts über dem Festbetrag, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil.

Ablauf in Kürze

  1. Hörprüfung: Beim HNO-Arzt oder Hörakustiker wird festgestellt, ob ein Hörgerät nötig ist.
  2. Verordnung: Der Arzt kann eine Verordnung ausstellen (nicht immer zwingend für Kassenleistung).
  3. Beratung & Auswahl: Beim Hörakustiker werden Geräte angepasst und Preise besprochen.
  4. Kostenübernahme beantragen: Der Hörakustiker reicht in der Regel die Abrechnung mit der Kasse ein; Sie erhalten eine Kopie.

Eigenanteil und Zusatzleistungen

Wenn Sie ein Gerät wählen, das teurer ist als der Festbetrag, tragen Sie den Mehrbetrag. Zusatzversicherungen können einen Teil des Eigenanteils übernehmen. Lassen Sie sich bei Ihrer Kasse und gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung beraten.

Hinweis

Festbeträge und Verfahren können sich ändern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hörakustiker nach dem aktuellen Stand.

Hörgeräte Kosten im Überblick Anbieter ansehen

Redaktion: Lisa Hoffmann Zuletzt aktualisiert: März 2025